PKW
B
Dies ist der Standardführerschein für PKW.
Was darf ich fahren?
• PKW
• bis 3500kg Gesamtmasse
• mit maximal 750kg schwerem Anhänger oder schwererem Anhänger (darf mit dem PKW zusammen nicht mehr als 3500kg wiegen)
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahren ohne Begleitung
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L
Theorie:
• 14 Doppelstunden
Praxis:
• Übungsfahrten
• 12 Sonderfahrten
Benötigte Dokumente:
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Prüfung:
• theoretische Prüfung
• 55min praktische Prüfung
BE
Durch die Fahrzeugklasse BE, dürfen sehr schwere Anhänger gezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung zur Klasse B.
Was darf ich fahren?
• PKW in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
• Anhänger mit einer maximalen Masse von 3500kg dürfen gezogen werden
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahren ohne Begleitung
Theorie
• nicht erforderlich
Praxis:
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten
Benötigte Dokumente:
• Ausweisdokument
• Passbild
• Sehtest
• Führerscheinantrag
Prüfung:
• praktische Prüfung
B96
Dies ist eine Erweiterung der Klasse B. Hiermit können schwerere Anhänger gezogen werden, als mit der normalen Klasse B.
Was darf ich fahren?
• PKW mit Anhänger
• die maximal zulässige Gesamtmasse, von PKW und Anhänger zusammen, darf 4250kg nicht überschreiten
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahren ohne Begleitung
Theorie:
• 150 Minuten
Praxis:
• 6 Übungsfahrten
Benötigte Dokumente:
• Ausweisdokument
• Passbild
Prüfung:
• nicht erforderlich
B196 - Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Schlüsselzahlen werden im Feld 12 des Führerscheins eingetragen und erweitern oder schränken Fahrberechtigungen ein. Die Schlüsselzahl 196 erweitert den Klasse B Fürherschein auf Krafträder mit 125ccm und 11kW (entspricht den Klasse A1 Krafträdern).
Voraussetzung
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- ununterbrochener Besitz in den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Mindestalter ist 25 Jahre.
- erfolgreiche Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE).
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung, der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 und A ist nicht möglich.
Zusammenfassung
Mindestens, 4x 90 Minuten Theorie (entspricht im wesentlichen den Zusatzstoff Klasse A).
Mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten (entspricht 5x 90 Minuten).
Sollten die Mindestfahrstunden nicht ausreichen, sind weitere Fahrstunden notwendig.
Nach Ende der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit dieser kann man innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Klasse B Führerschein beantragt werden. Nach aktuellem Sachstand wird weiter nur ein aktuelles Passbild benötigt.