LKW

C


Dieser Führerschein berechtigt zum führen großer LKW.

Was darf ich fahren?
• jeden LKW
• auch mit Anhänger, nicht schwerer als 750kg

Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder mit bzw. während "spezifischer Berufsausbildung" oder 21 Jahre mit Vorbesitz der Klasse B

Umfasst automatisch auch die Führerscheinklasse C1

Theorie:
• 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
• 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1

Praxis:
• Übungsfahrten
• 10 Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse B
• 4 Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse C1

Bemerkungen:
• Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 14 Sonderfahrten absolviert werden. Des Weiteren ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Beschleunigte Grundqualifikation:
• 
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C ist bei beschleunigter Grundqualifikation kein Vorbesitz der Klasse B notwendig. Sie absolvieren 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und mindestens 10 Fahrstunden.Sie müssen eine 90-minütige schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Prüfung ablegen.

Berufskraftfahrerweiterbildung:
• 
Seit 2006 müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen, um die im Laufe der Grundqualifikation erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.Vorgeschrieben sind mindestens 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten in Einheiten von mindesten 7 Stunden.Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

C1


Dieser Führerschein berechtigt zum führen kleiner LKW.

Was darf ich fahren?
• LKW bis 7500kg Gesamtmasse
• auch mit Anhänger, nicht schwerer als 750kg

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B notwendig

Theorie:
• 6 Doppelstunden

Praxis:
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten 

Bemerkungen:
• Werden C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 8 Sonderfahrten absolviert werden.Des Weiteren ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.

C1E


Dieser Führerschein berechtigt zum führen kleiner LKW mit Anhänger.

Was darf ich fahren?
• LKW bis 7500kg Gesamtmasse
• in Kombination mit einem Anhänger bzw. Sattelanhänger, wobei die Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht überschreiten darf

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse C1 notwendig

Theorie:
• 6 Doppelstunden

Praxis:
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten 

Bemerkungen:
• Werden C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 8 Sonderfahrten absolviert werden.Des Weiteren ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.

CE


Dieser Führerschein berechtigt zum führen großer LKW mit Anhänger.

Was darf ich fahren?
• jeden LKW
• mit Anhänger jeder Größe

Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder mit oder während “spezifischer Berufsausbildung” 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse C notwendig

Theorie:
• 4 Doppelstunden

Praxis:
• Übungsfahrten
• 10 Sonderfahrten 

Bemerkungen:
• Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 14 Sonderfahrten absolviert werden.Des Weiteren ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Beschleunigte Grundqualifikation:
• 
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C ist bei beschleunigter Grundqualifikation kein Vorbesitz der Klasse B notwendig. Sie absolvieren 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und mindestens 10 Fahrstunden.Sie müssen eine 90-minütige schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Prüfung ablegen.

Berufskraftfahrerweiterbildung:
• 
Seit 2006 müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen, um die im Laufe der Grundqualifikation erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.Vorgeschrieben sind mindestens 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten in Einheiten von mindesten 7 Stunden.Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.