Aufgrund der starken Nachfrage können wir Wartezeiten bei der Anmeldung zur Führerscheinausbildung leider nicht ausschließen.
Bitte vereinbare zwecks Anmeldung und Beratung rechtzeitig einen Termin mit uns!
Informationen und aktuelle Termine für die Ferienkurse gibt es hier.
Sonderwünsche? Dann wirf einen Blick auf unsere ZUSATZANGEBOTE
Ein neuer Kurs beginnt am 16.09.2024 um 17:00 Uhr in der Fahrschule Siegmar. Ausgebucht!
Anmeldungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
In der Geschäftsstelle an unserem Hauptsitz Chemnitz-Siegmar ist ab sofort bargeldloses Bezahlen möglich!
16.9. – 20.09.2024 Wochenschulung (5 Module)
Samstag, 16.11.2024
Samstag, 30.11.2024
Samstag, 11.01.2025
Samstag, 18.01.2025
Samstag, 25.01.2025
03.02. – 07.02.2025 Wochenschulung (5 Module)
Ab 1. Dezember 2023 erfolgen unsere kompletten Abrechnungsprozesse über DATAPART.
Fahrschule Chemnitz-Siegmar
Dienstag und Donnerstag 18:00 bis 19:30 Uhr
Und nach Vereinbarung!
Fahrschule Chemnitz-Röhrsdorf
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung!
Nächste Termine
Samstag, 26.10.2024
Samstag, 16.11.2024
Samstag, 07.12.2024
Weitere Infos im Bereich Erste Hilfe Kurse
Ein neuer Kurs beginnt am 16.09.2024 um 17:00 Uhr in der Fahrschule Siegmar. Ausgebucht!
Anmeldungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die nächsten Anmeldungen können ab November entgegengenommen werden.
HinweiseOsterferienkurs nur in der Fahrschule Röhrsdorf!
Die Ferienkurse finden Montag bis Freitag grundsätzlich von 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr statt.
Der ausführliche und anschauliche Theorieunterricht findet je nach Fahrschule zu verschiedenen Terminen statt. Nähere Angaben dazu gibt es unter STANDORTE und TERMINE.
Die Unterrichtseinheiten (je eine Doppelstunde, 90 Minuten) sind in sich geschlossen. Das bedeutet, Du kannst jederzeit mit der Theorie beginnen. In den Ferien finden außerdem Intensivkurse statt.
Sobald Dein Theorielehrer und Du die Bereitschaft zur Prüfung signalisieren, organisieren wir für Dich einen Prüftermin.
Alle Fahrtermine stimmst Du persönlich mit dem Fahrlehrer ab. Erfüllungsort ist jeweils der entsprechende Sitz der Fahrschule.
Unser Fuhrpark umfasst verschiedene Zweiräder, PKW und einen LKW mit Anhänger.
Während der Praxisausbildung absolvierst Du die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden und so viele Übungsstunden, wie Du persönlich benötigst, um die Prüfung zu bestehen und sicher zu fahren.
Informationen zu Erste-Hilfe-Kursen findest Du hier.
Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen findest Du hier.
Seit dem 01.01.2020 ist die Erweiterung des Klasse B Führerscheins auf 125 ccm Motorräder mit der Schlüsselzahl 196 bei uns möglich.
Nähere Informationen dazu sind hier zu finden.
Seit dem 01. April 2021 ist die neue Führerscheinausbildung mit der Schlüsselzahl 197 zugelassen. Das bedeutet: Du kannst auf einem Ausbildungsfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung (kurz Automatik Auto) die Ausbildung absolvieren und die Prüfung damit ablegen.
Innerhalb der Fahrausbildung kann die Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe von mindestens zehn Ausbildungsstunden (je 45 min) erfolgen. Beherrschst Du die Bedienung des Schaltwagens, so führen wir eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch. Diese führt ein Fahrlehrer durch. Hast Du in der Überprüfungsfahrt nachgewiesen, dass Du mit einen Schaltwagen umgehen kannst, erhältst Du eine Bescheinigung darüber, die wir zur praktischen Prüfung mit vorlegen. Damit bekommst Du die Schlüsselzahl 197 in Deinen Führerschein eingetragen und darfst auch Pkw mit Schaltgetriebe fahren.
Die Schlüsselzahl 197 hat nur Bedeutung in Deutschland, zu vorwiegend statistischen Zwecken. Im Ausland hat die Schlüssenzahl 197 keine einschränkende Wirkung!
Die Stunden auf einen Pkw mit Schaltgetriebe kannst Du auch im Nachgang der Fahrausbildung absolvieren und nachträglich die Schlüsselzahl 197 eintragen lassen. Das gilt auch für Inhaber der alten Schlüsselzahl 78 (Beschränkung auf Pkw mit Automatik Getriebe). Dieser Personenkreis kann ebenfalls, ohne praktische Prüfung, in dem oben genannten Stundenumfang die Berechtigung zum Führen von Pkw mit Schaltgetriebe (Schlüsselzahl 197) erwerben.
Youtube-Videos zum Thema
Der neue Autoführerschein B197 in 3 Minuten!
B197 auch im Ausland gültig?
B197: Was passiert bei Anhänger- und Lkw-Führerscheinen? Wie ist die Automatikregelung?
Dies ist der Standardführerschein für PKW.
Was darf ich fahren?
• PKW
• bis 3500 kg Gesamtmasse
• mit maximal 750 kg schwerem Anhänger oder schwererem Anhänger (darf mit dem PKW zusammen nicht mehr als 3500 kg wiegen)
Mindestalter
• 17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahren ohne Begleitung
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L
Theorie
• 14 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• 12 Sonderfahrten
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Prüfung
• theoretische Prüfung
• 55 min praktische Prüfung
Durch die Fahrzeugklasse BE dürfen sehr schwere Anhänger gezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung zur Klasse B.
Was darf ich fahren?
• PKW in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
• Anhänger mit einer maximalen Masse von 3500 kg dürfen gezogen werden
Mindestalter
• 17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahren ohne Begleitung
Theorie
• nicht erforderlich
Praxis
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Passbild
• Sehtest
• Führerscheinantrag
Prüfung
• praktische Prüfung
Dies ist eine Erweiterung der Klasse B. Hiermit können schwerere Anhänger gezogen werden, als mit der normalen Klasse B.
Was darf ich fahren?
• PKW mit Anhänger
• die maximal zulässige Gesamtmasse, von PKW und Anhänger zusammen, darf 4250 kg nicht überschreiten
Mindestalter
17 Jahre (begleitetes Fahren), 18 Jahre ohne Begleitung
Theorie
• 150 Minuten
Praxis
• 6 Übungsfahrten
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Passbild
Prüfung
• nicht erforderlich
Schlüsselzahlen werden im Feld 12 des Führerscheins eingetragen und erweitern oder schränken Fahrberechtigungen ein. Die Schlüsselzahl 196 erweitert den Klasse B Fürherschein auf Krafträder mit 125 ccm und 11 kW (entspricht den Klasse A1 Krafträdern).
Voraussetzung
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, bei:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!
Eine Erweiterung auf die Klasse A2 und A ist nicht möglich.
Zusammenfassung
Sollten die Mindestfahrstunden nicht ausreichen, sind weitere Fahrstunden notwendig.
Nach Ende der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser kannst Du innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Klasse B Führerschein beantragen. Nach aktuellem Sachstand wird ein aktuelles Passbild benötigt.
Dieser Führerschein berechtigt zum führen großer LKW.
Was darf ich fahren?
• jeden LKW
• auch mit Anhänger, nicht schwerer als 750 kg
Mindestalter
• 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, mit bzw. während „spezifischer Berufsausbildung“ oder 21 Jahre mit Vorbesitz der Klasse B
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklasse C1
Theorie
• 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
• 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1
Praxis
• Übungsfahrten
• 10 Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse B
• 4 Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse C1
Bemerkungen
Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 14 Sonderfahrten absolviert werden. Zudem ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Beschleunigte Grundqualifikation
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C ist bei beschleunigter Grundqualifikation kein Vorbesitz der Klasse B notwendig. Du absolvierst 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und mindestens 10 Fahrstunden. Außerdem musst Du eine 90-minütige schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Prüfung ablegen.
Berufskraftfahrerweiterbildung
Seit 2006 müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen, um die im Laufe der Grundqualifikation erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Vorgeschrieben sind mindestens 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten in Einheiten von mindesten 7 Stunden.
Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Dieser Führerschein berechtigt zum führen kleiner LKW.
Was darf ich fahren?
• LKW bis 7500 kg Gesamtmasse
• auch mit Anhänger, nicht schwerer als 750 kg
Mindestalter
• 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B notwendig
Theorie
• 6 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten
Bemerkungen
Werden C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 8 Sonderfahrten absolviert werden. Außerdem ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Dieser Führerschein berechtigt zum führen kleiner LKW mit Anhänger.
Was darf ich fahren?
• LKW bis 7500 kg Gesamtmasse
• in Kombination mit einem Anhänger bzw. Sattelanhänger (Gesamtgewicht max. 12000 kg)
Mindestalter
• 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse C1 notwendig
Theorie
• 6 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• 5 Sonderfahrten
Bemerkungen
Werden C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 8 Sonderfahrten absolviert werden. Außerdem ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Dieser Führerschein berechtigt zum führen großer LKW mit Anhänger.
Was darf ich fahren?
• jeden LKW
• mit Anhänger jeder Größe
Mindestalter
• 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder mit oder während „spezifischer Berufsausbildung” 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse C notwendig
Theorie
• 4 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• 10 Sonderfahrten
Bemerkungen
Werden C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, müssen lediglich 14 Sonderfahrten absolviert werden. Außerdem ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Beschleunigte Grundqualifikation
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C ist bei beschleunigter Grundqualifikation kein Vorbesitz der Klasse B notwendig. Du absolvierst 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten und mindestens 10 Fahrstunden.
Du musst eine 90-minütige schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Prüfung ablegen.
Berufskraftfahrerweiterbildung
Seit 2006 müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen, um die im Laufe der Grundqualifikation erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten. Vorgeschrieben sind mindestens 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten in Einheiten von mindesten 7 Stunden.
Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Dies ist nur eine "Prüfbescheinigung" und kein richtiger Führerschein. Du kannst bereits nach 6 Theoriestunden (je 90 Minuten) und einer 90-minütigen Fahrstunde losfahren.
Was darf ich fahren?
• Mofa
• bis 50 ccm Hubraum
• maximal 25 km/h
Mindestalter
• 15 Jahre
Theorie
• 6 Doppelstunden
Praxis
• ab 1 Fahrstunde
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
Prüfung
• theoretische Prüfung
In allen Bundesländern wurde das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre abgesenkt. Damit darfst Du Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h fahren. Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind bis zu diesem Zeitpunkt nicht erlaubt.
Was darf ich fahren?
• Zweirädrige Kleinkrafträder, Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
• bis 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW
• maximal 45 km/h
Mindestalter
• 16 Jahre
Theorie
• 14 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• keine Sonderfahrten
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Prüfung
• theoretische Prüfung
• 45 min praktische Prüfung
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklassen A1, A2 und AM
Was darf ich fahren?
• jede Art von Krafträder
• jede Art von dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Mindestalter
• bei Direkteinstieg 24 Jahre
• bei Stufenaufstieg 20 Jahre
• bei Direktaufstieg 20 Jahre
Erwerb
• Direkteinstieg (kein Vorbesitz der Klasse A2)
- vollständige theoretische und praktische Ausbildung
• Stufenaufstieg (2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
- keine theoretische Ausbildung notwendig
- keine Sonderfahrten notwendig
- auf 40 Minuten verkürzte praktische Prüfung
• Direktaufstieg (weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
- 10 Doppelstunden Theorie
- reduzierte Sonderfahrten
- theoretische und praktische Prüfung
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklasse AM
Was darf ich fahren?
• Krafträder bis 125 ccm Hubraum bzw. 11 kW (Verhätnis von Leistung und Masse maximal 0,1 kW/kg)
• dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Mindestalter
• 16 Jahre
Erwerb
• Direkteinstieg (kein Vorbesitz der Klasse A1)
- vollständige theoretische und praktische Ausbildung
• Stufenaufstieg (2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1)
- keine theoretische Ausbildung notwendig
- keine Sonderfahrten notwendig
- auf 40 Minuten verkürzte praktische Prüfung
• Direktaufstieg (weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1)
- 10 Doppelstunden Theorie
- reduzierte Sonderfahrten
- theoretische und praktische Prüfung
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Umfasst automatisch auch die Führerscheinklasse A1 und AM
Was darf ich fahren?
• Krafträder bis 35 kW
Mindestalter
• 18 Jahre
Theorie
• 16 Doppelstunden
Praxis
• Übungsfahrten
• 12 Sonderfahrten
Benötigte Dokumente
• Ausweisdokument
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Prüfung
• theoretische Prüfung
• 45 min praktische Prüfung
Wir sind außerdem Ausbildungsfahrschule.
Seit 2019 führt ein zertifizierter Ausbilder die Kurse bei uns in den Räumlichkeiten der Fahrschule durch.
Die Kurse finden statt, wenn ausreichend Fahrschüler Bedarf an einem Kurs angemeldet haben.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen können nur Fahrschüler mit einem gültigen Ausbildungsvertrag unserer Fahrschule teilnehmen.
HinweisBitte Ausweis und Kursgebühr (40 Euro) mitbringen!
Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme möglich!
Thomas Hanske gründete die City Fahrschule 1989 als Einzelunternehmen mit einem inzwischen legendären Trabant „Made in GDR“.
Sie war während der Wende eine der ersten privaten Fahrschulen in Karl-Marx-Stadt überhaupt.
Unter der Agenda „Fit für den Führerschein“ erfreut sie sich bis heute einer starken Nachfrage.
Die Zahl der Fahrlehrer wuchs kontinuierlich. Von vier Mitarbeitern 1991 stieg sie bis 2020 auf insgesamt 14.
Ganz besonders verändert hat sich in all den Jahren der Fuhrpark. Heute besitzt die City Fahrschule Thomas Hanske eine moderne Fahrzeugpalette.
Fahren ab 17 Jahre, Moped, Motorrad, PKW, LKW (mit Anhänger) oder Punkteabbau – eine solide Ausbildung ist Ehrensache.
Zudem gibt es eine Reihe spannender ZUSATZANGEBOTE.
Telefon: 0172 3583841
Telefon: 0371 8218800 oder 0162 3468328
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale
Telefon: über Zentrale